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Pflegesätze/Vergütungssätze (pro Tag)

Für die genannten Leistungen sind wir verpflichtet, kostendeckende Pflegesätze zu berechnen. Diese werden von den Landesverbänden der Pflegekassen und der Pflegesatzkommission des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt und damit kontrolliert.

Die Pflegestufe richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, welcher vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt wird.

Pflegestufe 

 Pflegesatz

 
Unterkunft u.
  Verpflegung    

 Investitionskosten

 Vergütungssatz pro Tag

 0

60,52 €

 28,25 €

 16,80 €

  105,57 €

 1

 63,70 € 

 28,25 €

 16,80 €

  108,75 €

 2

 66,89 € 

 28,25 €

 16,80 €

  111,94 €

3

70,07 €

 28,25 €

 16,80 €

  115,12 €

Einzelzimmerzuschlag: 1,12 €